Abg´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
All-IT-Netzwerk&Kommunikation Service
Inh. Peter Hofmann

(gültig ab 01.08.2006)

1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen der All-IT-Netzwerk & Kommunikation
Service (im folgenden "Firma" genannt) erfolgen ausschließlich zu den
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Anderslautende Geschäfts-
oder Einkaufsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn
sie von der Firma schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1. Angebote der Firma sind unverbindlich und freibleibend. Zu dem
Angebot gehörende Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Schemata
etc.), Gewichtsangaben, Abmessungen, Leistungsdaten und sonstige
Spezifikationen sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht in
diesem Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Ein
Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die
Firma, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung oder durch die
Abnahme der Leistung durch den Kunden zustande.
2.2. Die Firma ist berechtigt, geänderte oder angepasste Vertragsprodukte
zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht nachteilig
beeinträchtigt wird.
2.3. Die Firma ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und deren
Fakturierung berechtigt.
2.4. Liefer- und Fertigstellungstermine werden nach dem voraussichtlichen
Leistungsvermögen der Firma vereinbart und verstehen sich
vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon,
ob diese bei der Firma oder beim Hersteller eintreten, wie
z. B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher
Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel
und unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige
Ereignisse verlängern den Liefertermin. Sollte die Firma mit einer
Lieferung oder Leistung mehr als 4 Wochen in Verzug geraten, kann der
Kunde die Firma schriftlich anfordern, binnen angemessener Frist zu
liefern. Nach erfolgtem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde unter
Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.
2.5. Die Firma ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende
Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu
versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten
haben keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
3. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine
3.1. Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert
oder Verschiebungen von Lieferterminen mit der Firma vereinbart, die er
zu vertreten hat, kann die Firma ohne gesonderten Nachweis
Schadenersatz entsprechend den Preisen der Bestellung geltend
machen.
3.2. Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der
Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat die Firma zusätzlich zu dem
Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu
bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4. Abnahme und Gefahrübergang
4.1. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und
Übereinstimmung mit der Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine
Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt
die Abnahme als erfolgt