Allgemeine Geschäftsbedingungen der All-IT-Netzwerk&Kommunikation Service Inh. Peter Hofmann (gültig ab 01.08.2006) 1. Geltungsbereich Alle Lieferungen und Leistungen der All-IT-Netzwerk & Kommunikation Service (im folgenden "Firma" genannt) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Anderslautende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Firma schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma. 2. Lieferungen und Leistungen 2.1. Angebote der Firma sind unverbindlich und freibleibend. Zu dem Angebot gehörende Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Schemata etc.), Gewichtsangaben, Abmessungen, Leistungsdaten und sonstige Spezifikationen sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht in diesem Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Firma, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung oder durch die Abnahme der Leistung durch den Kunden zustande. 2.2. Die Firma ist berechtigt, geänderte oder angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht nachteilig beeinträchtigt wird. 2.3. Die Firma ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und deren Fakturierung berechtigt. 2.4. Liefer- und Fertigstellungstermine werden nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Firma vereinbart und verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Firma oder beim Hersteller eintreten, wie z. B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel und unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin. Sollte die Firma mit einer Lieferung oder Leistung mehr als 4 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde die Firma schriftlich anfordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach erfolgtem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. 2.5. Die Firma ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten haben keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. 3. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine 3.1. Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder Verschiebungen von Lieferterminen mit der Firma vereinbart, die er zu vertreten hat, kann die Firma ohne gesonderten Nachweis Schadenersatz entsprechend den Preisen der Bestellung geltend machen. 3.2. Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat die Firma zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. 4. Abnahme und Gefahrübergang 4.1. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt |